Die Aufnahme der Kinder in den SOS-Kinderdörfern
 

                                                                                                     Die SOS-Kinderdörfer

 

Die Aufnahmebedingungen der Kinder in den SOS- Kinderdörfern :

Soziale Situation :
Kinder in Notlagen, die ihre physische oder psychische Gesundheit
                              gefährden, gemäss Artikel 20 des Kinderschutzgesetzes

Vorrechtlich betreut werden Kinder ohne eigene Familie :
 
Waisenkinder ( Vollwaisen ), die mit keiner Unterstützung von nahen Verwandten rechnen
  können.

Verlassene Kinder

Kinder in schlimmen physischen und psychischen Notlagen

Eine zeitlich begrenzte Aufnahme in den Kinderdörfern ist nicht möglich.

Alter: Zwischen 0 und 6 Jahren.
         Ausnahmefälle bei leiblichen Geschwistern.

Gesundheitszustand : Kinder ohne jegliches physisches oder psychisches Gebrechen.

Informationen für die Zusammensetzung der Aufnahme-Unterlagen :

1. Ein Aufnahmeantrag, mit Unterschrift des Verwandten des Kindes, des gesetzlichen
Vertreters oder des Vertreters des Jugendamtes
2. Ein Geburtszeugnis des Kindes
3. Eine Kopie des Personalausweises des Verwandten oder gesetzlichen Vertreters
4. Ein Bericht der oder des Sozialarbeiters (-arbeiterin)
5. Ein Gutachten eines Arztes der staatlichen Gesundheitsbehörde mit der Bestätigung,
  dass das Kind in einer Gemeinschaft leben kann und frei von jeglichen physischen oder
  psychischen Gebrechen ist
6. Die Entscheidung des Jugendrichters, die eine Aufnahme in eine Jugendeinrichtung
befürwortet
7. Den Bericht der Kinderschutzbehörde, welche die Aufnahme des Kindes in einem SOS-
Kinderdorf befürwortet.( Im Rahmen einer Konvention oder im Notfall).

  


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