Die Aufnahmebedingungen
der Kinder in den SOS- Kinderdörfern :
Soziale Situation :
Kinder in Notlagen, die
ihre physische oder psychische Gesundheit
gefährden, gemäss Artikel 20 des Kinderschutzgesetzes
Vorrechtlich betreut werden Kinder ohne eigene Familie :
Eine zeitlich begrenzte
Aufnahme in den Kinderdörfern ist nicht möglich.
Alter:
Zwischen 0 und 6 Jahren.
Ausnahmefälle bei leiblichen
Geschwistern.
Gesundheitszustand
:
Kinder ohne jegliches
physisches oder psychisches Gebrechen.
Informationen
für die Zusammensetzung der Aufnahme-Unterlagen :
| 1. |
Ein Aufnahmeantrag, mit
Unterschrift des Verwandten des Kindes, des gesetzlichen |
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Vertreters oder des
Vertreters des Jugendamtes |
| 2. |
Ein Geburtszeugnis des
Kindes |
| 3. |
Eine Kopie des
Personalausweises des Verwandten oder gesetzlichen Vertreters |
| 4. |
Ein Bericht der oder des
Sozialarbeiters (-arbeiterin) |
| 5. |
Ein Gutachten eines
Arztes der staatlichen Gesundheitsbehörde mit der Bestätigung, |
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dass das Kind in einer
Gemeinschaft leben kann und frei von jeglichen physischen oder |
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psychischen Gebrechen
ist |
| 6. |
Die Entscheidung des
Jugendrichters, die eine Aufnahme in eine Jugendeinrichtung |
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befürwortet |
| 7. |
Den Bericht der
Kinderschutzbehörde, welche die Aufnahme des Kindes in einem SOS- |
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Kinderdorf befürwortet.(
Im Rahmen einer Konvention oder im Notfall). |
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